Ab einem Alter von 60 Jahren ist die Impfung gegen Gürtelrose seit dem 1. Mai 2019 für alle Versicherten Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt für Patient*innen ab einem Alter von 60 Jahren. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Schutzimpfungs-Richtlinie an die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission anzupassen, ist am 1 Mai in Kraft getreten.

Die Impfempfehlung basiert auf der Erkenntnis, dass ab 60 das Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Gürtelrose (Herpes zoster) und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie zunehmen. Bereits ab dem 50. Lebensjahr haben Personen, die durch eine entsprechende Grunderkrankung oder Immunschwäche besonders gefährdet sind, Anspruch auf die Impfung. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem rheumatoide Artritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetis melitus. Die Impfung erfolgt mit dem seit Mitte vergangenen Jahres zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff. Die Impfserie dafür besteht aus zwei Impfstoffdosen.

 

Quelle: Frauenarzt.de

Impfung gegen Gürtelrose jetzt Kassenleistung
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